Beim Kauf eines Peugeot 1007, 207 oder 307 sollen die Vertragspartner Autofahrern mit mindestens 50prozentiger Behinderung 15 Prozent Nachlass auf den Listenpreis gewähren. Das Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen werden; der Grad der Behinderung muss natürlich mit einem Behindertenausweis nachgewiesen werden. Peugeot folgt damit Empfehlungen, die andere Pkw-Hersteller wie etwa Audi oder Volkswagen schon seit mehreren Jahren geben. (dif, 04.10.06)
Peugeot: Handicap-Nachlass für drei Modelle
Wie andere Hersteller schon seit längerem sollen nun auch Peugeot-Händler Nachlässe für Käufer geben, die mit einem Behindertenausweis mindestens 50 Prozent Behinderung nachweisen können.