Seit dem 1. Mai gilt für Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht statt der Gewichtssteuer nun die Hubraumsteuer. Nur Wohnmobile und Kraftfahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, sind von der Neuregelung ausgenommen. Wer einen aufgelasteten Pkw besitzt, sollte prüfen, ob er nicht mit einer Ablastung günstiger fahren kann. Wie der ADAC mitteilt, haben die Zulassungsbehörden bei der Auflastung häufig die Schlüsselnummer „00“ – nicht schadstoffarm – eingetragen. Während die Schadstoff-Schlüsselnummer bei der Besteuerung nach Gewicht keine Rolle spielte, wird sie bei der Hubraumbesteuerung wirksam. Bei der Ablastung wird die ursprüngliche Schadstoff-Schlüsselnummer eingetragen, was das Fahrzeug meist in eine günstigere Steuerklasse bringt. (kitz, 6.7.05)
Pkw: Ablastung kann jetzt günstiger sein
Wer einen „aufgelasteten“ Pkw fährt, sollte wegen der Neuregelung der Kfz-Steuer prüfen, ob er seine Auflastung rückgängig machen soll.