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Prüfungsbetrug: Ohne schärfere Konsequenzen keine Abschreckung

09.11.2018 10:30 Uhr
Prüfungsbetrug: Ohne schärfere Konsequenzen keine Abschreckung
Die Bundesregierung scheut sich davor, Schwindeln in der Prüfung zur Straftat zu machen
© Foto: rcfotostock/stock.adobe.com

Die Zahl der Schwindler nehme immer weiter zu, warnt der TÜV. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände fordert ein härteres Vorgehen, um Unterschleif zu verhindern.

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Von Fahrern, die unterwegs seien, ohne alle wichtigen Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen, gehe ein nicht unerhebliches Risiko aus, warnt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) in einer Stellungnahme gegenüber dem Goslar Institut. Die BVF fordert, dass Schummeln bei der schriftlichen Führerscheinprüfung wesentlich stärker sanktioniert werden solle. Ohne schärfere Konsequenzen sei keine Abschreckung möglich.

Rechtlich stellt Betrug in der theoretischen Führerscheinprüfung laut Goslar Institut keine Straftat dar, weil es dabei nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil kommt – Schwindler müssten im schlimmsten Fall lediglich zwangsweise einige Monate warten, bis sie erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen würden. Und vor einer Strafbarkeit würden Bundesregierung und BMVI auch in Zukunft noch zurückschrecken. Denn dann seien auch Schüler, die etwa im Abitur „spicken“, Straftäter. Und soweit wolle man nicht gehen. Die Justiz solle lieber entscheiden, wann etwas strafbar sei und wann nicht, lautet der Tenor aus Regierungskreisen.

Spionagetechnik im Einsatz

Wer in der Theorieprüfung schwindeln will, muss Geld investieren: „Denn die dafür erforderliche Technik kostet zwischen 500 und 5000 Euro, wie Experten berichten“, schreibt das Goslar Institut. „Demnach erinnern die Hilfsmittel der Führerscheinbetrüger an Spionagefilme: An der Kleidung des Prüflings wird unauffällig eine Minikamera angebracht. Sie erfasst die zu beantwortenden Fragen und überträgt sie mittels eines Senders, der irgendwo am Körper getragen wird, nach draußen. Dort ermittelt eine andere Person die richtige Antwort und teilt diese dem Prüfungskandidaten über einen Ohrstöpsel mit. Dieser drahtlose Knopf im Ohr des Prüflings ist so klein, dass er sich für Außenstehende nahezu unsichtbar tief im Gehörgang platzieren lässt.“

Nach Auskunft des TÜV würden pro Jahr rund 1.600 solcher Manipulationsversuche auffliegen. Die Dunkelziffer gehe wohl in die Tausende. „Zu der wachsenden Zahl der Betrügereien trägt demnach ebenfalls bei, dass dafür zum Teil ganz offen – im Internet – geworben werden kann, ohne dass den Anbietern etwas passiert. Inzwischen sollen schon organisierte Banden dieses Geschäftsfeld für sich entdeckt haben.“

(tc)

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