Nach SZ-Angaben will das BMVI prüfen, ob neue Schilder sinnvoll sind, die Radlern das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. Die Bundesanstalt für Straßenwesen solle diese Frage – vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherheut – klären. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. „Bislang hatte die Bundesregierung derlei Sonderregeln für Radfahrer immer abgelehnt – mit dem Schritt rückt sie nun offenbar von dieser Linie ab“, schreibt die SZ.
Erfahrungen aus dem Ausland
Derartige Regelungen gibt es bereits in anderen Ländern: in den USA, in Frankreich, Holland und Belgien. Im US-Bundesstaat Idaho etwa dürfen Radfahrer laut SZ rote Ampeln wie Stoppschilder behandeln. In Paris gelte: An den mit Schildern markierten Ampeln könnten Radler bei Rot rechts abbiegen, „wenn sie angehalten und sich umgeschaut haben“. Stadtweit hätten deshalb 1.800 Ampeln ein Vorfahrt-achten-Zusatzschild mit Fahrradsymbol bekommen. Auch in Deutschland zeigt man sich aufgeschlossen und testet bereits, zum Beispiel in Berlin, München und Wiesbaden, teilt die Zeitung mit.
Keine „Generalerlaubnis“
Aber: Das BMVI macht Radlern mit Rotallergie wenig Hoffnung auf umfassende Besserung: Es gehe bei der Prüfung um ausgewählte Kreuzungen, nicht um eine generelle Erlaubnis. Diese sei mit internationalem Recht nicht vereinbar, weist die SZ unter Berufung auf das Ministerium hin.
(tc)