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Raser: Auto weg, Fahrerlaubnis weg, Gefängnis

30.06.2017 12:27 Uhr
Raser: Auto weg, Fahrerlaubnis weg, Gefängnis
Der Gesetzgeber geht gegen Raser vor - unter anderem mit einem eigenen Straftatbestand
© Foto: Lassedesignen/stock.adobe.com

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der höhere Strafen für Teilnehmer illegaler Autorennen und Raser vorsieht.

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Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags müssen sich Raser in Zukunft auf deutlich härtere Strafen als bisher einstellen. Das gilt sowohl für Fahrer, die an illegalen Autorennen teilnehmen, als auch für die Veranstalter solche Rennen. Es soll dazu einen neuen Straftatbestand geben. Aber auch Fahrer, die unabhängig von einem Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ Gas geben, müssen mit drastischeren Konsequenzen rechnen.  

Die konkreten Inhalte des Gesetzes:

  • Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Bisher wird die Teilnahme mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.
  • Wer bei einem illegalen Rennen andere Menschen oder bedeutende Werte gefährdet, dem droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
  • Verursacht ein Teilnehmer den Tod eines oder mehrerer Menschen oder verletzt er jemanden schwer, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein – die Mindeststrafe beträgt aber ein Jahr.
  • Schon der Versuch, solche Rennen zu organisieren, fällt unter den neuen Straftatbestand.
  • Für Raser, die das Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten, sollen bis zu zwei Jahre Haft möglich sein.
  • Fahrzeuge und Fahrerlaubnisse von Beteiligten können eingezogen werden.

 (tc)

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