Nicht schlecht staunten Polizeibeamte in Geislingen, als sie in der Nacht auf vergangenen Samstag einen 46-jährigen Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen: Dieser konnte keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Weil er jedoch derzeit in einer Fahrschule angemeldet sei, könne er seine Fahrerlaubnis „nachreichen“, sobald er seine Führerscheinprüfung bestanden habe. Dies erklärte er jedenfalls den verdutzten Polizisten, schreibt das Polizeipräsidium Ulm in einer Pressemitteilung.
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Trotz seines – für ihn schlüssigen – Erklärungsversuchs untersagten die Beamten dem 46-Jährigen die Weiterfahrt mit seinem Motorroller. Außerdem wurde gegen ihn eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben.
Weil der Rollerfahrer den Polizisten aber offenbar aber immer noch keinen Glauben schenkte, kündigte er an, sich im Nachgang von einem Rechtsanwalt über den Stand der Dinge beraten zu lassen.
(ts)