Entgegen seinen ursprünglichen Plänen hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in dieser Woche verkündet, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h nun doch nicht auf Gehwegen zugelassen werden sollen. Der Grund für diese Entscheidung sei die Tatsache, dass E-Scooter niemanden gefährden dürften, schreibt der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. Außerdem gehe der Bundesverkehrsminister damit auf die zuvor lautgewordene Forderung der Länder ein.
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Schon als die Pläne bekannt wurden, hatte auch der DVR Bedenken zum Thema Verkehrssicherheit geäußert. Der Verein plädierte dafür, Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit fahren würden. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, erklärte Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer der DVR.
Trotzdem setzt sich der DVR weiterhin dafür ein, dass E-Scooter erst ab einem Mindestalter von 15 Jahren genutzt werden dürften. Dieses Alter sei angemessen, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn Kinder unter 15 Jahre würden nicht über die nötige Umsicht und Verantwortung verfügen, um sicher mit einem EKF durch den Straßenverkehr zu kommen.
(ts)