Besonders während der Urlaubszeit begegnen sie einem immer wieder auf der Autobahn: Bis unters Dach vollgestopfte Fahrzeuge. Nicht nur, das der Fahrer bei einem so überfüllten Auto nichts mehr im Rückspiegel sehen kann. Oftmals ist das Fahrzeug zudem viel zu überladen. Wer die vorgeschriebene Achsenlast überschreitet, muss bei einer Kontrolle nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Platzt aufgrund des überhöhten Gewichts ein Reifen, kann das für alle Insassen auch gefährlich werden. In ihrer neuen Ausgabe gibt die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr Tipps, worauf man beim Beladen des Autos achten muss. Diese Tipps sind insbesondere auch für Führerscheinneulinge interessant:
Eingebaute Sonderausstattungen nicht vergessen
Ein schneller Blick in die Fahrzeugpapiere, schon weiß der Autofahrer, wie viel Gewicht er überhaupt zuladen darf. Was er allerdings nicht vergessen darf, sind die eingebauten Sonderausstattungen. Denn sie erhöhen das Eigengewicht des Fahrzeugs und reduzieren so die Ladung. Fahren Passagiere mit, muss auch ihr Gewicht vom Gepäck abgezogen werden. Der Fahrer bleibt dabei außen vor. Er wurde mit 75 kg schon beim Leergewicht mit eingerechnet, genauso wie ein fast voller Tank.
Auch das Gewicht von Gegenständen die am Auto, zum Beispiel auf einem Gepäckträger oder in einer Dachbox, transportiert werden, muss mitberechnet werden, genauso wie die Halterungen selbst. Hierbei muss zusätzlich noch auf die vorgeschriebene Dachlast oder Stützlast der Anhängervorrichtung Acht gegeben werden.
Überladen: Auto reagiert anders
Mit der vorgeschriebenen Achsenlast sollten Autofahrer nicht spaßen. Denn die Technik des Fahrzeugs ist auf diese ausgelegt, das gilt für Fahrwerk und Federung und damit das Fahrverhalten ebenso wie für die Bremsen. Überladene Autos reagieren nicht nur bei Ausweichmanövern anders. Der Bremsweg verlängert sich zudem und sie schwanken stärker. Selbst moderne Fahrwerke und ESP-Systeme können die Physik nicht völlig ausschalten. Gleichzeitig sinkt mit steigendem Gewicht des Autos auch die Fahrleistung.
(jg)