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Sitzrichtung und Sitzerhöhung: Kinder sicher befördern

16.01.2018 10:51 Uhr
Sitzrichtung und Sitzerhöhung: Kinder sicher befördern
Zum 15. Mal tagte die internationale Kindersicherheitskonferenz in der TÜV SÜD Akademie
© Foto: TÜV SÜD

Ab wann dürfen Kinder in Fahrtrichtung sitzen? Die Norm ECE R129 bringt laut TÜV SÜD Verbesserungen für die Kindersicherheit im Auto. Weitere Themen einer Fachtagung: Sitzerhöhungen für ältere Kids und Probleme durch Carsharing.

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Bessere Sitze, leichtere Bedienung, weniger Fehlerquellen – Autofahrten sind für Kinder in den vergangenen Jahren deutlich sicherer geworden. Wie der TÜV SÜD berichtet, soll die Erweiterung einer Norm nun weitere Verbesserungen für die kleinen Verkehrsteilnehmer bringen. Konkret für Kinder, die der Babyschale entwachsen, aber noch zu klein für die Reise in Fahrtrichtung sind.

Über dieses Thema diskutierten Experten aus 22 Ländern auf der Tagung „Protection of Children in Cars“ bei der TÜV SÜD Akademie. Laut TÜV SÜD sind sich die meisten Experten darüber einig, dass kleinere Kinder so lange wie möglich gegen die Fahrtrichtung im Auto sitzen sollten. „Leider geben aber Eltern diese sichere Anordnung häufig zu früh auf“, schreibt der TÜV SÜD.

Die EU-Verordnung ECE R129 aus dem Jahr 2013, welche die Anforderungen an das moderne Isofix-System regelt, schreibt vor, dass Kinder mindestens bis zu einem Alter von 15 Monaten in rückwärts gerichteten Systemen zu transportieren sind. Das sei eine „bedeutende Verbesserung“, so der Tagungsleiter Klaus Langwieder. Diese Norm garantiere zudem den einfachen Einbau in entsprechend vorbereiteten Autos („i-Size“) und auch einen verbesserten Seitenschutz. „Damit ist erstmals eine umfassende Regelung für die modernen Isofix-Systeme geschaffen“, sagte Langwieder. Es müsse aber niemand einen vorhandenen Kindersitz ersetzen, der nach der Vorschrift ECE R44/03 oder 04 zugelassen ist.

Ein weiteres Thema: die sogenannten Sitzerhöhungen für ältere Kinder, die in Deutschland bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 Zentimeter vorgeschrieben sind und die Verletzungsgefahren durch Benutzung des Sicherheitsgurtes vermeiden. Bei diesen verhältnismäßig einfachen Rückhaltesystemen gibt es laut TÜV SÜD große Unterschiede. Wichtig sei, ob sie mit einer Rückenlehne kombiniert sind oder nicht. Vorgeschrieben ist eine solche nicht. Langwieder und andere Spezialisten befürworteten aber eine entsprechende Überarbeitung der Zulassungsregeln für diese Systeme und verbesserte Benutzungshinweise.

Auch Carsharing war Thema auf der Veranstaltung. Der Verzicht auf das eigene Auto könne bei vielen Eltern auch zur Nichtanschaffung eines eigenen Kindersitzes führen, warnt der TÜV SÜD. Zudem sei das Mitnehmen eigener, passender Sitze für Eltern oft nicht praktikabel. Ein Bericht aus den USA zeigte, dass keinesfalls bei jeder Fahrt in einem „nicht eigenen“ Fahrzeug eine geeignete Rückhaltevorrichtung für Kinder zur Verfügung steht, und für Familien mit mehreren Kindern schon gar nicht. Das trifft nach Ansicht von Experten auch für Europa und andere Länder zu. (tr)

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