Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrer eines Fahrzeugs mit EG-Kontrollgerät Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke der laufenden Woche und der letzten 15 Tage vor Beginn der laufenden Woche mitführen. Bis zu diesem Termin reichte diese Pflicht nur bis zum letzten Tag der Vorwoche zurück. Auf diese noch wenige bekannte Neuregelung im Rahmen der Novellierung der EG-Sozialvorschriften wies Dieter Quentin, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen, bei einer CE-Fortbildung in Werlte hin. (dif, 30.11.06)
Sozialvorschriften: Fahrer müssen mehr mitnehmen
Lkw-Fahrschüler sollten erfahren, dass Lkw-Fahrer seit Mai einen umfangreicheren Nachweis über ihre Lenkzeiten mitführen müssen.