Eheleute oder Partner führen häufig ein gemeinsames Konto, auf das beide gleichermaßen zugreifen können. Gehen auf dieses sogenannte Oder-Konto höhere Einzahlungen ein, die nur das Eigentum eines Kontoinhabers betreffen, können sie den Fiskus auf den Plan rufen. Hiervor warnt die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS.
Die Finanzverwaltung kann solche Zahlungen als Schenkung interpretieren, die dann zur Hälfte als solche versteuert werden müssen. Bei Eheleuten beispielsweise gehen die Beamten davon aus, dass der nicht einzahlende Kontoinhaber zur Hälfte an der Einzahlung beteiligt wird.
Entscheidend ist, wie das Konto geführt wird: „Steuerrechtlich unbedenklich ist es in der Regel, wenn der nicht einzahlende Partner mit dem Guthaben des gemeinsamen Kontos nur den Lebensunterhalt bestreitet und kein eigenes Vermögen aufbaut“, erklärt WWS-Expertin Dr. Stephanie Thomas. Wer ein Oder-Konto führt, sollte daher die Verfügungsmöglichkeiten eindeutig schriftlich regeln oder hohe Zahlungen grundsätzlich nicht über ein solches Konto abwickeln.
(cm)