Wer mit dem Gedanken spielt, seine Kfz-Versicherung zu wechseln, sollte schnell aktiv werden. Das rät der Auto Club Europa (ACE). Da die Kündigungsfrist im Regelfall ein Monat betrage und die meisten Anbieter ihr Versicherungsjahr identisch zum Kalenderjahr mit dem 31. Dezember beenden, habe man bis zum 30. November die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Hierfür ist es laut ACE generell empfehlenswert, dies so früh wie möglich zu erledigen und den Absendevorgang genau zu dokumentieren.
Tarifvergleich empfohlen
Ein Wechsel kann sich nach Ansicht des Auto Clubs lohnen: Denn gerade zum Jahresende spitze sich der Wettbewerb unter den Versicheren zu. Um dies zu seinem Vorteil zu nutzen, solle man die verschiedenen Tarife - inklusive Preise, Konditionen und Services - vergleichen, um für sein Auto und die jeweiligen Bedürfnisse das beste Angebot zu finden.
Ausweg Sonderkündigungsrecht
Falls die Wechselfrist versäumt wurde, gibt es noch einen "Ausweg": Hat die Versicherung die Preise erhöht, gibt es nach dem Stichtag noch ein Sonderkündigungsrecht von bis zu vier Wochen, beginnnend mit dem Rechnungseingang. Hierbei gilt es dem ACE zufolge zu beachten, dass nur der Vergleichsbeitrag eine tatsächliche Erhöhung ausweist. Dieser zeigt den zu zahlenden Betrag, wenn es keine Veränderung gäbe. Sollten die Kosten hier gestiegen sein, tritt das Sonderkündigungrecht in Kraft.
(sh)