Gegen zehn deutsche Kfz-Zulassungsbehörden hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage eingereicht. Mit den Klagen soll nach eigenen Angaben festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen Volkswagen-Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge ist, so die Ansicht der DUH, durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen erloschen. Die Fahrzeuge seien daher außer Betrieb zu setzen.
Konkret betroffen sind die Zulassungsbehörden in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden – alles Städte, die hohe Luftbelastungen zu verzeichnen haben.
Die Umwelthilfe kritisiert in ihrer Mitteilung zur Klage auch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses habe im Oktober 2015 für die betroffenen Fahrzeuge zwar einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines Software-Updates verordnet, dieser sei jedoch für die Fahrzeughalter nicht verbindlich und schon aus diesem Grund aus Sicht der DUH rechtlich unzulänglich. Ob die Gerichte die Klagen annehmen und die Verfahren eröffnen, steht noch nicht fest. (tr)