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Strengere Vorschriften für E-Scooter gefordert

26.02.2020 11:30 Uhr
E-Scooter
Die Experten beim VGT kritisierten einen zu sorglosen Umgang mit E-Scootern
© Foto: Studio Romantic/stock.adobe.com

Der 58. Verkehrsgerichtstag (VGT) hat dem deutschen Gesetzgeber empfohlen, eine Art kleinen Führerschein für E-Scooter – ähnlich dem für das Mofafahren - einzuführen.

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Bislang liegen zwar noch keine offiziellen Daten zu Unfällen mit E-Scootern vor, doch Berichten zufolge sollen sich die Unfälle mit solchen Rollern häufen, teilt das Goslar Institut in einer Pressemitteilung mit und fasst die Ergebnisse des entsprechenden Arbeitskreises des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages darin zusammen.

Die häufigsten Ursachen für Verletzungen sähen Experten in der Sorglosigkeit bei den Nutzern, die unbekümmert mit diesen Fun-Fahrzeugen losbrausen, ohne sich zuvor mit deren Fahrverhalten vertraut gemacht zu haben, heißt es zunächst. So müssen die Benutzer von E-Scootern etwa beim Abbiegen – wie beim Radfahren – ein entsprechendes Armzeichen geben. Das könne gefährlich sein, warnten die Teilnehmer in Goslar, weil das Gefährt mit nur einer Hand am Lenker ziemlich instabil werde. Deshalb sprachen sich die Verkehrssicherheits-Experten dafür aus, Blinker für die Roller einzuführen.

Nutzer oft ahnungslos

Vielen Nutzern seien diese und weitere Regelungen nicht bekannt, kritisierte man in Goslar. Deshalb wurde eine amtliche Fahrerlaubnis für die Elektro-Kleinstfahrzeuge vorgeschlagen, um diesem Missstand abzuhelfen. Bislang dürfen Personen ab einem Alter von 14 Jahren die E-Roller benutzen, ohne zuvor nachweisen zu müssen, die dafür geltenden Verkehrsvorschriften zu kennen.

Außerdem plädierten die Experten laut Goslar Institut für eine verbindliche Schutzausrüstung der Fahrer. „Denn obwohl die Flitzer nur 20 km/h schnell sein dürfen, warnen Mediziner doch vor den möglichen Verletzungsfolgen bei einem Sturz oder Unfall, zumal viele Autofahrer beim Überholen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern, der für E-Roller ebenso gilt wie bei Radfahrern, nicht einhalten würden“, lautete die Begründung.

(tc)

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