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Symposium: Vorstellung des neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR)

14.10.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Symposium: Vorstellung des neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR)
Die beiden Vertreter des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden digital auf die Bühne nach Dortmund geholt
© Foto: Sarah Jabs

Den zweiten Tag des Symposiums in Dortmund eröffneten Jan Jacobsen und Detlef Thomsen vom Kraftfahrt-Bundesamt mit einer Vorstellung des neuen BQR. Ein Thema, das die Teilnehmer in ihrem Alltag sehr beschäftigt.

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Nachdem der erste Tag des Symposiums ganz im Zeichen der Fahrschulen stand, gehörte der zweite Tag dem Themenkomplex Berufskraftfahrer. Nach einer kurzen Begrüßung durch Gerhard Grünig erhielten Jan Jacobsen und Detlef Thomsen vom Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vorzustellen. Erstmals bei der Veranstaltung in Dortmund waren die Referenten aber nicht persönlich angereist, sondern wurden digital aus dem KBA zugeschaltet.

In einem kurzen Vortrag erklärten sie Sinn und Zweck des BQR und welche Folgen, Möglichkeiten und Probleme sich hieraus ergeben. Grundsätzlich wurde das KBA mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/645 beauftragt, was zur Schaffung eines zentralen Registers mit Daten zu Fahrerqualifiktaionsnachweisen, Erwerb der Grundqualifikation, Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation, Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen und zum Abschluss von Weiterbildungen führte. Um diese Daten korrekt führen zu können, muss das KBA sowohl zum Fahrer als auch zur Ausbildungsstätte zahlreiche Daten sammeln, die dann über das Register eingesehen werden können. Die Idee dahinter: Es soll einen zentralen Ort geben, an dem alle wichtigen Nachwiese hinterlegt sind. Diese Informationen können dann wiederum Grundlage zur Ausstellung der FQN sein.

Seit Mitte 2021 ist dieses BQR in Betrieb und die beiden KBA-Vertreter zogen ein positives Fazit. Aktuell sind schon über 1.700 Ausbildungsstätten angebunden und es wurden rund 135.000 Mitteilungen an das KBA übermittelt. Jan Jacobsen erklärte den Teilnehmern auch den Weg hin zu einer Anbindung von Ausbildungsstätten an das BQR. Voraussetzung hierfür sei ein Unternehmenskonto, das über das für die Steuer schon vorhandene Elsterzertifikat funktioniere. Nachdem der Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte bei der Anerkennungsbehörde erfolgt ist, wird dem KBA diese Information weitergeleitet und die Ausbildungsstätte entsprechend registriert.

Welche Probleme das BQR in der Praxis teilweise noch macht, zeigte die abschließende Fragerunde im Plenum. Größter Kritikpunkt der Anwesenden war, dass die Eingabe der Daten der einzelnen Personen händisch vorgenommen werden muss und nicht via elektronischer Schnittstelle mit bestehenden Systemen funktioniert. Zudem hat ein Fehler bei der Eingabe (z.B. ein Tippfehler beim Geburtsdatum) schlimme Folgen und eine spätere Abfrage zu der gesuchten Person führt ins Leere. Das KBA arbeite aber bereits an einer Lösung, die Daten automatisch übertragen zu können. Das soll auch die Fehlerquote minimieren. Auch eine andere Suchfunktion nach allen Personen einer Ausbildungsstätte werde technisch geprüft. Ein weiterer Kritikpunkt war der Datenschutz. Denn mit einem Unternehmenskonto lassen sich über das BQR viele sensible Daten von einzelnen Personen abfragen – auch ohne deren Zustimmung.

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KOMMENTARE


Rene Schlegel

05.11.2022 - 17:20 Uhr

Ich bin sehr erstaunt über das Positive gerede zum BQR. Es gibt massive Problem, auch das KBA und die Ministerien sind darüber informiert. Wie kann man alles schön reden. Herr Bastian Hambalgo (Autor) gerne informiere ich sie über den derzeitigen Stand, würde mich freuen wenn mal eine Gegendarstellung geschrieben würde. Des weiteren müssen die Fahrschule etwas neue beantragen wo Fahrschulen einen Besitzstand haben. Hier wird das Recht zum 02.12.2022 entzogen weiterhin übertragene Rechte (Ausbildungen) durchzuführen. Der letzte Satz: Denn mit einem Unternehmenskonto lassen sich über das BQR viele sensible Daten von einzelnen Personen abfragen – auch ohne deren Zustimmung. Das ist schon ein Grund sofort das BQR auszusetzen.


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