Tesla-Fahrer, die sich vor dem 6. März 2018 ein Model S zugelegt haben, können laut BAFA „nicht von der Kaufprämie“ profitieren. Die betroffenen Kunden des Herstellers müssen diese entweder zurückzahlen, wenn die E-Prämie schon ausgezahlt wurde, oder deren Auszahlung wird abgelehnt, wenn der Antrag noch in der Schwebe ist. Es geht dabei nach Angaben des Bundesamtes um rund 800 bzw. 250 Verfahren.
Grund für die Rückerstattungen: Das Model S sei zeitweise nicht „bestell- und lieferbar“ gewesen, als die rund 1.050 Kunden ihren Kaufvertrag unterschrieben hätten. Das sei aber gemäß den Bestimmungen zur Vergabe der Kaufprämie notwendig. Das Modell sei daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen worden.
„Das BAFA hat in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. Das ist leider nicht gelungen. Das BAFA ist aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen“, teilt das Bundesamt auf seiner Website mit.
Tesla-Kunden, die ihr Model S am 6. März 2018 oder später erworben haben, sind von den Rückerstattungen nicht betroffen, betont das BAFA. An diesem Tag wurde das Fahrzeug wieder auf die Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge aufgenommen. Interessenten könnten über die Internetseite des BAFA den Umweltbonus beantragen.
(tc)