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Todesfalle Baum: DVR will Seitenräume von Landstraßen frei halten

14.07.2016 14:57 Uhr
Todesfalle Baum: DVR will Seitenräume von Landstraßen frei halten
Bäume sollten mindestens 7,50 Meter Abstand zum Fahrbahnrand haben, fordert der DVR
© Foto: DVR

2019 Menschen starben 2014 bei Verkehsunfällen auf Landstraßen. Besonders gefährlich sind dabei die Bäume am Straßenrand. Prallt ein Verkehrsteilnehmer gegen einen solchen, endet das oft tödlich. Der DVR setzt sich deshalb für hindernisfreie Seitenräume ein.

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2014 starben 3.377 Menschen im Straßenverkehr. 2.019 davon verunglückten auf Landstraßen. Fünf von zehn Verkehrsteilnehmern (46 Prozent) kamen dort ums Leben, weil sie auf ein festes Hindernis neben der Fahrbahn prallten. Bei mehr als jedem zweiten tödlichen Unfall handelte sich dabei um einen Baum. Aus diesem Grund beschäftigte sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in seinem aktuellen Beschluss mit dieser Problematik und empfiehlt, die Seitenräume von Landstraßen von allen Hindernissen frei zu halten.

Bäume als tödliche Gefahr

Der DVR hat es sich unter dem Begriff „Vision Zero“ zum Ziel gesetzt, die Anzahl und Schwere der Unfälle deutlich abzusenken - bis zu einem Straßenverkehr ohne Tote und Schwerverletzte. Kommt ein Verkehrsteilnehmer von der Straße ab, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er getötet wird, bei einem Aufprall auf einen Baum neunmal höher als bei einem hindernisfreien Seitenraum und außerdem auch noch 2,6 mal höher, als bei einem Aufprall auf eine Schutzplanke. Das sagt die Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen aus.

Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese Gefahr gar nicht bewusst. Bei einer repräsentativen Umfrage von Dekra im Februar 2013 kam heraus, dass 72 Prozent der Befragten auf Landstraßen vor allem den Wildwechsel fürchten. Nur zehn Prozent sahen Bäume oder Alleen als Gefahr.

Mindestabstand zum Fahrbahnrand

Nach den „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ von 2009 dürfen Bäume nur außerhalb des kritischen Abstands zum Fahrbahnrand neu gepflanzt werden. Dieser beträgt mindestens 7,50 Meter. Stehen die Bäume bei ihrer Anpflanzung näher am Fahrbahnrand, müssen sie mit Schutzeinrichtungen gesichert oder entfernt werden. An Motorradrouten und unfallauffälligen Strecken ist außerdem ein Unterfahrschutz Pflicht. In Alleen unter 7,50 Meter Abstand zum Fahrbahnrand und ohne passive Schutzeinrichtungen empfiehlt der DVR, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 70 km/h zu begrenzen.  

(jg)

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