Auch die Fahrer von Transportern bis maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen ab 2007 eine so genannte ADR-Bescheinigung nachweisen, wenn sie kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern. Darauf weist der TÜV Süd hin. Er verweist auf den Wegfall einer Ausnahmeregelung infolge einer Novelle des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR). Die ADR-Bescheinigung erhalten Transporterfahrer nach einem Gefahrgutfahrer-Basiskurs mit abschließender Prüfung. Der Nachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. (dif, 24.05.06)
Transporter-Fahrer brauchen Gefahrgut-Kurs
Der TÜV Süd weist darauf hin, dass Transporterfahrer, die kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern, ab 2007 eine ADR-Bescheinigung brauchen.