Nach europäischem Recht muss jeder Bürger seinen Führerschein dort machen, wo er seinen Wohnsitz hat. Als Wohnsitz ist der Ort definiert, an dem sich der Bürger mindestens 185 Tag im Jahr aufhält. Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern mitteilt, hat die Tschechische Republik diese europarechtliche Vorgabe am 17. Januar 2005 in nationales Recht umgesetzt. Viele Fahrer mit Alkohol- oder Drogenproblemen hatten bis dahin in Tschechien versucht, rechtswidrig den Führerschein wieder zu erwerben. (kitz, 21.1.05)
Tschechien geht gegen Führerscheintourismus vor
Mit der Umsetzung des EU-rechtlichen Wohnsitzprinzips leistet das EU-nachbarland einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.