Darf meine Tochter zusätzlich zu den Fahrstunden auf einem leeren Parkplatz üben? Auf diese Frage einer Leserin der Website auto-presse.de antwortete eine Juristin des Rechtsschutzversicherer D.A.S. wenig überraschend mit einem klaren Nein – und erklärte auch wieso.
Generell ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf allen öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Parkplätze von Supermärkten gehörten zwar grundsätzlich einem privaten Eigentümer, erklärt die Juristin, würden aber als öffentlich gelten, sobald sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Das habe zum Beispiel der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. Mai 2017 entschieden (Az. 4 StR 165/17).
Stattdessen empfiehlt die D.A.S. Fahrschülern, die zusätzlich zu den Fahrstunden üben wollen, das Aufsuchen eines Verkehrsübungsplatzes. In Begleitung einer Person mit gültigem Führerschein können Fahranfänger je nach Platz ab 16 oder 17 Jahren getrost üben.
(ms)