Die EU hat den Weg frei gemacht für den Wegfall der Automatikbeschränkung. Das Bundesverkehrsministerium will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Umsetzung vorlegen. Es wird damit gerechnet, dass die neue Regelung dann im Sommer 2020 in Kraft treten kann. Geplant ist, dass auf den Automatikeintrag verzichtet werden kann, wenn der Bewerber während der Ausbildung eine Schulung von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug absolviert und bei einem mindestens 15 Minuten dauernden Test nachgewiesen hat, dass er die speziellen Anforderungen beherrscht. Die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes werden vom Fahrlehrer bescheinigt.
Wie sieht die Fahrlehrerschaft die Pläne? In der Branche wird das Thema derzeit intensiv diskutiert. Ein genaueres Stimmungsbild soll eine kurze Umfrage der Moving Road Safety Association bringen. Fahrschulinhaber, Fahrlehrer und Bürokräfte in Fahrschulen können sich durch Beantworten von sechs Fragen beteiligen:
(bub)