Die Bezirksregierung von Düsseldorf hat am Dienstag, 21. August, die zweite Fortschreibung ihres Luftreinhalteplan vorgestellt. Um die verkehrsbedingten Emissionen zu reduzieren, fördert die Bezirksregierung die Neubeschaffung emissionsarmer beziehungsweise die Nachrüstung älterer Busse, die Entwicklung eines Radhauptnetzes und ein nachhaltigeres Taxikonzept.
Ein Fahrverbot sieht der Plan nicht vor: "Die Einführung von Einfahrtbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen wurde wegen der weiterhin vorhandenen Überschreitungssituation im Rahmen dieses Plans überprüft, abgewogen und als nicht verhältnismäßig verworfen", heißt es im Luftreinhalteplan. Auch in der NRW-Stadt Essen soll es nach derzeitigem Stand kein Dieselfahrverbot geben. Dort wird der Luftreinhalteplan momentan überarbeitet. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Düsseldorf hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingeklagt.
Zufällig am selben Tag verhandelte das Verwaltungsgericht Düsseldorf über einen Antrag der DUH auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2016 war die Bezirksregierung vom Gericht aufgefordert worden, Maßnahmen umzusetzen, um den Grenzwert für die Stickoxid-Belastung in Düsseldorf schnellstmöglich einzuhalten – im Zweifel auch mit Fahrverboten. Weil der DUH die bisherigen Bemühungen nicht ausreichen oder nicht schnell genug gehen, hofft sie, dass das Verwaltungsgericht jetzt ein Fahrverbot erzwingt. Auch Zwangsgelder sind möglich. Eine Entscheidung des Gerichts wird im September erwartet. (ms)