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VdTÜV-Umfrage: Fahrerlaubnisprüfung mit Assistenzsystemen

27.02.2020 09:55 Uhr
VdTÜV-Umfrage: Fahrerlaubnisprüfung mit Assistenzsystemen
Fahrschüler sollten in der Fahrschule den Umgang mit Fahrassistenzsystemen erlernen, findet der VdTÜV
© Foto: ifeelstock/stock.adobe.com

Der Umgang mit „digitalen Sicherheitssystemen“ – zum Beispiel Geschwindigkeitsreglern oder Spurwechselassistenten - sollten künftig in der Fahrschule unterrichtet werden.

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FAS sollen in Fahrausbildung und -prüfung

„Nach Ansicht von 89 Prozent der Befragten sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler den Umgang und die Funktionsweise von Assistenzsystemen im Rahmen der Fahrausbildung erlernen“, heißt es in einer Pressemitteilung des VdTÜV zu den Ergebnissen seiner Umfrage. „63 Prozent fordern, dass die Beherrschung der Systeme auch Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung wird. Fast drei Viertel (74 Prozent) sind der Meinung, dass auch erfahrene Autofahrer eine gründliche Einweisung in die elektronischen Assistenten bekommen sollten.“

Dem VdTÜV zufolge gehört es dazu, neben den Funktionsweisen auch die Grenzen eines Systems kennenzulernen. Besonders, wenn ein Fahrzeug über Funktionen wie Spurhalteassistenten oder intelligente Geschwindigkeitsregler verfüge, dürfe die Aufmerksamkeit am Steuer deswegen nicht nachlassen, findet der TÜV-Verband.

Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie als Voraussetzung

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird laut VdTÜV ab 2022 nach der „General Safety Regulation“ in jedem neuen Fahrzeugtyp und ab 2024 in jedem neuzugelassenen Fahrzeug eine Grundausstattung an Assistenzsystemen zur Pflicht. Bislang seien diese aber weder verpflichtender Bestandteil der Fahrausbildung noch der Fahrerlaubnisprüfung. Abhilfe könne die anstehende Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie schaffen.

Nach Meinung des TÜV-Verbandes sollte künftig der Fahrprüfer entscheiden, ob und wann welche Assistenzsysteme in der Prüfung verwendet werden. „Der Prüfer soll die Möglichkeit haben, bei Systemen mit Sicherheitsrelevanz zu verlangen, dass der Bewerber das System aktiviert und überwacht. Gleichzeitig müssen im Rahmen der praktischen Prüfung aber auch Fahraufgaben ohne Systemunterstützung ausgeführt werden. Denn Abstandhalten oder sichere Spurwechsel gehören zur Grundkompetenz hinter dem Steuer“, heißt es in der Pressemitteilung zur Umfrage.

(tc)

 

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