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Volkswagen: Getönte Scheiben in Kaufvertrag nehmen

20.02.2011 12:59 Uhr
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Bernd Schlunke hat hinsichtlich getönter Scheiben einen guten Rat an die Fahrlehrer
© Foto: Dietmar Fund

Fahrschul-Ansprechpartner Bernd Schlunke hat einen guten Rat zu den leidigen getönten Scheiben, den auch Besteller anderer Fahrschulwagen beherzigen könnten.

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Fahrschul-Pkw sind seit einigen Jahren nur prüfungstauglich, wenn ihre getönten hinteren Scheiben und ihre getönte Heckscheibe eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 35 Prozent aufweisen. Typische Fahrschulfahrzeuge von Volkswagen erfüllen diese Anforderung mit einer Ausnahme: dem Touran in den Ausstattungsversionen Comfortline und Highline. Wer ein solches Modell als Fahrschulfahrzeug ab Werk bestellt, bekommt deshalb automatisch weniger stark getönte Scheiben und damit ein prüfungstaugliches Auto. Beim Händler stehende Touran Comfortline und Highline können aber nicht prüfungstauglich sein. Darauf weist Bernd Schlunke hin, Fahrschul-Ansprechpartner der Wolfsburger. Er rät den Fahrlehrern, den zulässigen Tönungsgrad der Scheiben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen und den gegebenenfalls dem TÜV-Prüfer zu zeigen, der an den getönten Scheiben zweifelt. (dif)

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