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Vorsicht bei Gruselmasken, Hexenhüten und Monsterfüßen

31.10.2018 13:00 Uhr
Vorsicht bei Gruselmasken, Hexenhüten und Monsterfüßen
Die StVO gilt auch für Piraten: Sie dürfen an Halloween kein rollendes Verkehrsrisiko sein
© Foto: Sergey Sukhorukov/Fotolia

Halloween steht vor der Tür: Wer in schauriger Verkleidung zur Party fahren will, sollte auf ein paar Sachen achten. Denn: Nicht jedes Kostüm ist am Steuer erlaubt.

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Auch an Halloween dürften am Steuer Sicht, Gehör und Beweglichkeit nicht eingeschränkt sein, außerdem dürfe das Gesicht in wesentlichen Teilen nicht verdeckt sein. Auch spezielle Schuhe seien mit Vorsicht zu genießen, wenn dadurch die Bremse nicht richtig bedient werden könne. Darauf weist die Deutsche Verkehrswacht (DVW) hin.

„Denn kommt es zu einem Unfall oder einer Gefährdung, weil beispielsweise eine Kopfbedeckung die Sicht nach hinten versperrt oder den Schulterblick behindert, wird Fahrlässigkeit unterstellt. Gleiches gilt für Schuhwerk, mit denen die Pedale nicht sicher bedient werden können.“ Um Gefahren aus dem Weg zu gehen, empfiehlt die DVW, das Kostüm erst am Zielort anzuziehen.

Seit Oktober 2017 gilt außerdem das Verhüllungsverbot in Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Das Tragen einer Maske ist verboten, Schminke und kleine Accessoires sind weiterhin erlaubt.

(tc)

 

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