Meistes geht Wild in der Dämmerung auf Nahrungssuche. Im Berufsverkehr nimmt so die Gefahr, mit einem Tier zu kollidieren, deutlich zu. Nach den Erfahrungen des Bundes der Versicherten (BdV) ist das Risiko von Wildunfällen zwischen 17 und 24 Uhr sowie morgens zwischen fünf und acht Uhr am größten. Was gibt es zu beachten? Das Goslar Institut informiert.
Nicht ausweichen
Bei einer Begegnung mit Wild sollte der Fahrer kontrolliert abbremsen, das Fernlicht ausschalten, laut hupen und das Lenkrad gerade halten, empfehlen Experten. Von Ausweichmanövern raten sie kategorisch ab. Begründung: Ein kontrollierter Aufprall ist besser als ein Ausweichmanöver, bei dem der Fahrer schnell die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren kann. Denn dann endet die Fahrt im schlimmsten Fall an einem Baum oder im Gegenverkehr.
Windunfallbescheinigung ausstellen lassen
Ist es zu einem Zusammenstoß mit einem Tier gekommen, sollte der Autofahrer immer die Polizei rufen, um sich von den Beamten eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Die hilft bei der Schadensregulierung. Diese wird auch erleichtert, wenn der Fahrer die Schäden an seinem Fahrzeug möglichst genau dokumentiert, am besten mit Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven, aber auch von dem Tier sowie den Unfallspuren am Auto. Letztere sollten am Fahrzeug bleiben, bis die Versicherung gegebenenfalls den Schaden begutachtet hat.
Verletzte Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst werden, da sie sich zur Wehr setzen und so Verletzungen verursachen können. Aber auch von toten Tieren lässt man tunlichst die Finger, um mögliche Ansteckungen, etwa mit Tollwut, auszuschließen.
Teilkasko zahlt bei Unfall mit Haarwild
Für die Regulierung eines Wildunfalls ist die Teilkaskoversicherung zuständig – wenn es sich um einen Unfall mit sogenanntem Haarwild handelt. Zu dieser Gattung zählen unter anderem Wildschweine, Rotwild, Feldhasen und Füchse. Die Versicherung leistet übrigens auch dann, wenn der Fahrer einem großen Tier nur auswich und dabei verunglückte.
Versucht ein Kraftfahrer allerdings ein Kleintier auf der Fahrbahn zu schützen, indem er heftig in die Eisen steigt, begeht er aus Sicht des Gesetzes eine unerlaubte Vollbremsung. Dann droht ihm für seine Fürsorge für Kaninchen, Igel etc. eine Mitschuld, wenn es durch das Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Wer einem Kleintier ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, hat keinen Anspruch an seine Versicherung. Motorradfahrer hingegen, die auch durch ein kleines Tier schon zu Sturz kommen können, sollten versuchen diesem Hindernis auszuweichen, raten die Experten.
(tc)