Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) weist darauf hin, dass vor Kurzem Leuchtmittel für Kraftfahrzeuge über Internet-Shops angeboten wurden, die keine E-Kennzeichnung besaßen. Der GVA warnt eindringlich vor dem Vertrieb und der Verwendung dieser Teile.
Eine E-Kennzeichnung markiert genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen. Damit gekennzeichnete Bauteile haben die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen absolviert. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, dass Fahrzeugteile, die einer sogenannten Bauartgenehmigungspflicht unterfallen, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie nach einer technischen Prüfung mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Da es aber durchaus Autofahrer gebe, die dennoch diese in Deutschland nicht zugelassenen Teile über das Internet kaufen, zählt GVA-Präsident Hartmut Röhl die Gefahren auf, die mit dem Kauf und der Verwendung dieser nicht genehmigten Teile verbunden sind: „Den Autofahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie zum einen riskieren, sich und andere Verkehrsteilnehmer damit in Gefahr zu bringen, und zum anderen, dass bei der Verwendung nicht bauartgenehmigter Teile die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann.“ Dies könne weitreichende Folgen haben, wie Röhl eindringlich betont: „Das kann zum Beispiel verheerende Konsequenzen für den Autofahrer etwa bei Unfällen und der nachfolgenden Aufarbeitung und Regulierung nach sich ziehen.“
(GVA/tom/tc)