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Wenn zwei sich streiten

07.08.2014 15:11 Uhr
Wenn zwei sich streiten
Wenn die Fronten verhärtet sind, können Schiedsstellen vermitteln
© Foto: ellepistock/Thinkstock

Rechnung zu hoch, unsachgemäße Reparaturen, falsche Informationen beim Autokauf – wenn es zu Uneinigkeiten mit der Werkstatt oder dem Gebrauchtwagenhändler kommt, sind die Gründe vielfältig. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Die Schiedsstelle vermittelt.

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Wer zieht schon gern vor Gericht? Kaum einer – aber lässt sich der Gang zum Anwalt überhaupt vermeiden, wenn es zum Streit zwischen Fahrzeugbesitzer und Werkstatt respektive Gebrauchtwagenhändler kommt? Klares ja. Bereits seit 1970 gibt es in Deutschland Kfz-Schiedsstellen, die in solchen Fällen vermitteln, und das sogar kostenlos. Nur kennen diese Möglichkeit wenige. Regelmäßig werden Autofahrer über ihr Wissen zu Schiedsstellen befragt. Bei einer forsa-Umfrage im Auftrag des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe im Februar 2014 hatten nur 36 Prozent der Befragten überhaupt je davon gehört. Bei den jungen Fahrern liegt der Anteil besonders niedrig: Lediglich 17 Prozent der unter 30-Jährigen sind Schiedsstellen ein Begriff. Entsprechend wenige Menschen haben  schon einmal eine Schiedsstelle in Anspruch genommen ­– bei den unter 30-Jährigen sind es laut DAT-Report 2014 gerade einmal zwei Prozent.

Dabei ist das Verfahren denkbar einfach: Wer sich schlecht beraten oder gar übers Ohr gehauen fühlt, reicht bei der Schiedsstelle rechtzeitig einen schriftlichen Antrag ein und beschreibt darin den Sachverhalt. Wenn die Werkstatt der Kfz-Innung angehört, vermittelt diese zunächst und erreicht in den meisten Fällen bereits im Vorverfahren eine Einigung. Falls nicht, leitet die Innung das Schiedsverfahren ein. In diesem entscheidet eine Kommission aus neutralen Experten über die Streitfrage. Dazu gehören ein Vorsitzender, der zum Richteramt befähigt ist, je ein Vertreter vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, vom Automobilclub ADAC und der DAT sowie – falls nötig – Sachverständige von Prüforganisationen wie dem TÜV. Ist die Entscheidung getroffen, hat der Autofahrer übrigens einen wesentlichen Vorteil: Richtet sich das Urteil der Schiedsstelle gegen die Werkstatt oder den Autohändler, hat dieser die Entscheidung zu akzeptieren. Sehen die Experten den Autofahrer im Unrecht, bleiben diesem dennoch weitere rechtliche Schritte offen.

Der Gang zur Schiedsstelle lohnt sich also in jedem Fall. Rund 130 dieser Anlaufstellen gibt es aktuell in Deutschland – in jedem Bundesland und fast jeder größeren Stadt ist der Service verfügbar. Die freie Wahl hat der Autobesitzer aber leider nicht. Die Zuständigkeit der Schiedsstellen richtet sich nach dem Standort der Werkstatt. Auf der Website der Kfz-Schiedsstellen erleichtert eine Übersichtskarte die Suche. Darüber hinaus lassen sich Blanko-Schiedsanträge herunterladen.

(se)

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