Autofahrer hört oft nur ein lautes „Krack“, schon ist es passiert: ein Sprung in der Windschutzscheibe. Meist ist der Autofahrer von der Situation so überrascht, dass er vergisst, sich das Kennzeichen des Steinschlag-Verursachers aufzuschreiben. Dabei kommen hohe Kosten auf den Fahrer zu, wenn die Beschädigung so schlimm ist, dass die gesamte Frontscheibe ausgetauscht werden muss.
Kennzeichen notieren
Nach der Straßenverkehrsordnung ist jeder Verkehrsteilnehmer für die Ladung und den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. Fällt also beispielsweise transportierter Kies von der Ladefläche, dann haftet der Halter und Fahrer bei Schäden dafür. Genauso verhält es sich mit Fremdkörpern, die zwischen den Reifen, unter dem Aufbau oder im Profil stecken. In diesen Fällen sollte sich der Geschädigte das Kennzeichen merken sowie Ort, Datum und die Uhrzeit notieren. Diese Angaben benötigt er, um Ansprüche auf Schadensersatz an seinem Fahrzeug geltend machen zu können. Gibt es Zeugen, sollten auch die notiert werden. Außerdem sollte der Verursacher auf die Situation aufmerksam gemacht werden. Ist das nicht möglich, kann der Fahrer den Vorfall über den Zentralruf der Autoversicherer melden und dabei den zuständigen Versicherer erfragen.
Warnhinweise beachten
Problematisch wird es allerdings, wenn ein Stein von der Fahrbahn hochgeschleudert wird und die Windschutzscheibe beschädigt. In dieser Situation kann laut der Rechtsprechung dem Verursacher kein Vorwurf gemacht werden. Denn selbst einem sehr umsichtigen Fahrer sei es in der Regel nicht möglich, die auf der Straße liegenden Gegenstände zu erkennen. Anders sieht es aber aus, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer nicht an Warnhinweise oder Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, die erkennen lassen, dass Rollsplitt oder andere Verunreinigungen die Straßennutzung einschränken. Das gilt vor allem für Überholende, die zu schnell unterwegs sind und dabei den Split auf die Scheibe des Überholten schießen.
Schäden schnell ausbessern
Wer eine Teilkasko besitzt, kann die Glasbruchversicherung in Anspruch nehmen und muss auch keine Rückstufung befürchten. Meist ist die Reparatur allerdings mit einer Selbstbeteiligung verbunden. Bei Schäden im Sichtbereich des Fahrers oder einem Scheibenriss muss das gesamte Glas ausgetauscht werden. Ist der Steinschläge nur sehr klein, sollten er dennoch so schnell wie möglich ausgebessert werden.
(jg)