Wer vom 15. Mai bis 14. Oktober 2014 nach Italien fährt, sollte vorher den Index der Reifen mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I abgleichen. Bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen dürfen in diesem Zeitraum nicht mehr genutzt werden. Das Verbot betrifft alle Fahrzeuge, die Reifen der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q benutzen. Zudem darf ab Klasse R der Index des Reifens nicht unter der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I liegen. Fahrzeugführer können an der Bereifung den Geschwindigkeitsindex ablesen. Er findet sich als letzter Buchstabe wieder.
Nicht zugelassene Reifen auf italienischen Straßen können nun mit einem Bußgeld von 419 bis 1.682 Euro bestraft werden. In schlimmsten Fall kann es auch zu einer Beschlagnahme des Autos führen.
(pb)