Sie fahren nach der letzten Fahrstunde nicht nach Hause, sondern holen jemanden ab, der häufig anruft und fahren mit ihm zu einem Hotel? Dann weiß der Hersteller Ihres Fahrzeugs vermutlich noch vor Ihrem Partner, dass Sie eine heimliche Liebschaft haben, denn das erkennen die Multimediaeinheit und die Sitzsensoren.
Auch Daten über Fahrstil, Strecken, Werkstattbesuche, Unfälle, Spritverbrauch und noch über einiges mehr horten die Hersteller. Auskunft darüber, was sie mit diesen Daten machen, geben sie nicht. Auch die Datenschutz-Grundverordnung greift nicht, weil sie angeben, dass sie Fahrdaten und Personendaten getrennt speichern. Dass sich beides eben doch miteinander verknüpfen lässt, zeigt ein Fall Anfang dieses Jahres. Ein Kölner Autofahrer ist aufgrund der Aufzeichungen seines BMWs, die der Hersteller der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung der Straftat zur Verfügung gestellt hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Das berichtet die Wirtschaftswoche auf ihrer Website in einem interessanten, interaktiven Artikel darüber, was gesammelt wird und welche Folgen das für Fahrer und Halter in der Zukunft haben könnte.
(bub)
https://story.wiwo.de/2018/10/autospionage/published/index.html#/