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Zugeparkt? Jetzt besser Ruhe bewahren

21.12.2016 09:04 Uhr
Zugeparkt? Jetzt besser Ruhe bewahren
Aggressives Hupen kann nicht nur nutzlos sein, wenn man zugeparkt wurde, sondern auch Geld kosten
© Foto: Goslar Institut

Wie soll ein Verkehrsteilnehmer reagieren, wenn er zugeparkt wurde? Und vor allem: Was lässt er besser sein? Das rät das Goslar Institut.

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Da kann einem schon mal der Kragen platzen: Man kommt zu seinem Auto zurück und will losfahren, kann aber nicht, weil das Fahrzeug von einem rücksichtslosen Zeitgenossen zugeparkt wurde. Autofahrer sollten jetzt mit Augenmaß handeln - und vor allem der Rechtslage entsprechend.

Wer würde nicht aus der ersten Wut heraus den Zuparker am liebsten kurzerhand abschleppen lassen? Eine solche Reaktion ist sicher verständlich, kann aber zu Problemen führen – und zwar indem man am Ende für die Abschleppkosten selbst aufkommen muss.

Abschleppen lassen kann teuer werden

Denn die Juristen unterscheiden in einem solchen Fall, ob das Zuparken im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Privatgrundstück erfolgte. Im ersten Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln, und den zu ahnden ist Aufgabe der Polizei. Die entscheidet dann auch über die angemessenen Maßnahmen, also ob der Falschparker abgeschleppt werden kann oder nicht. Der hat dann für das fällige Bußgeld wegen des Parkverstoßes und die mit dem Abschleppen verbundenen Kosten aufzukommen.

Veranlasst ein zugeparkter Autofahrer dagegen selbst, den Zuparker von einem Abschleppunternehmen entfernen zu lassen, muss er dafür zunächst selbst bezahlen und sich hinterher bemühen, diese Auslagen von dem Halter des Zuparker-Fahrzeugs zurückzubekommen. Das kann dann schnell zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.

Gleiches gilt, wenn einen ein Zuparker auf privatem Grund blockiert. Dann handelt es sich – da nicht öffentlicher Verkehrsraum – um keine Ordnungswidrigkeit, für die die Polizei zuständig wäre. Der Besitzer oder Mieter des Grundstücks kann den Falschparker daher nur im eigenen Auftrag und damit auf eigenes Risiko entfernen lassen. Die dabei anfallenden Auslagen muss er sich von dem Falschparker ersetzen lassen.

Lieber den Fahrer ausfindig machen

Deshalb raten Rechtsexperten eindringlich dazu, in einer solchen Situation kühlen Kopf zu bewahren und zunächst zu versuchen, den Fahrer des zuparkenden Fahrzeugs ausfindig zu machen und diesen zum Umparken zu veranlassen. Auch wenn der Zugeparkte etwa „wegen erheblicher Zeitnot“ mit einem Taxi weiterfährt, muss er den Termindruck und damit seine Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher nachweisen. Und der Gesetzgeber erwartet von dem geschädigten Autofahrer, dass er den Schaden so gering wie möglich hält – Stichwort Schadensminderungspflicht. Vor dem Hintergrund kann auch eine Weiterfahrt im Taxi unangemessen sein.

Aus einem Denkzettel wird schnell Nötigung

Ein Fahrzeug, das eine private Ein- bzw. Ausfahrt versperrt, daraufhin selbst als „erzieherische Maßnahme“ oder „Denkzettel“ zu blockieren, hält der Gesetzgeber ebenfalls für keine angemessene Reaktion, sondern schlicht für Nötigung. Damit macht sich der Zugeparkte dann selbst strafbar. Und wer seinem Ärger über einen Falschparker vor der eigenen Garage mit einem Hupkonzert Luft machen will, verstößt gegen das Gebot, die Hupe nur bei Gefahr zu benutzen.

Was also am sinnvollsten tun, wenn man zugeparkt wurde? Die Experten raten dringend, ruhig Blut zu bewahren, auch wenn der Ärger über die Rücksichtslosigkeit noch so nachvollziehbar sein mag, und am besten die Polizei hinzuziehen. Dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

(tc)

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