-- Anzeige --

Zuviel gezahltes Bußgeld bleibt beim Staat

04.08.2020 13:27 Uhr | Lesezeit: 2 min
Zuviel gezahltes Bußgeld bleibt beim Staat
Beim Thema zu viel gezahltes Bußgeld wird eine Prozesslawine befürchtet
© Foto: 3dkombinat/stock.adobe.com

Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ wollen die Bundesländer zu viel gezahltes Bußgeld behalten. Nur Brandenburg will Geld rückerstatten.

-- Anzeige --

Zwischen Ende April und Anfang Juli mussten zehntausende Verkehrssünder - gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden StVO - tiefer in die Tasche greifen als davor und danach. Das hat die „Welt am Sonntag“ recherchiert. Es soll um „einen zweistelligen Millionenbetrag“ gehen.

Nachdem Formfehler bei der StVO-Novelle bekannt wurden und diese außer Vollzug gesetzt wurde, gelten nun wieder die alten Regelungen. Die Autofahrer aber sollen zu viel gezahltes Geld „in der Regel nicht zurückbekommen“, schreibt die Zeitung. Das soll in einer Telefonkonferenz von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und den Ländern am 13. Juli ausgemacht worden sein.

Weitere Nachfragen der „Welt am Sonntag“ bei den Behörden der Bundesländer ergaben, dass bislang nur Brandenburg zu viel gezahltes Geld zurückzahlen will – und zwar per „Gnadenerlass“. Andere Wege sind wohl vorerst nicht denkbar, denn – so  schreibt die Zeitung – „ist ein Bescheid rechtskräftig, gibt es keinen Anspruch auf Überprüfung und Rückzahlung.“

Völlig unklar ist auch, wie es mit Punkten in Flensburg, Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehung weitergeht. Juristen erwarten dazu viele Gerichtsverfahren, vielleicht auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.