Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bietet die aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze zum Download an. „Jeder Fahrschulinhaber ist verpflichtet, seinen Angestellten die aktuelle Version der aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze zur Verfügung zu stellen", sagt Rainer Huke, Referent der Abteilung Arbeitsrecht der BDA. „Dabei differenziert der Gesetzgeber nicht, ob mehrere Angestellte tätig sind oder nur eine einzige Teilzeitkraft." Es reiche allerdings aus, wenn die Gesetzestexte im Büro ausliegen oder ins "Unternehmens-Intranet" gestellt werden; es müsse nicht jedem Angestellten ein eigenes Exemplar ausgehändigt werden, so Huke. Beim BDA können nun Lizenzen zum Herunterladen der Gesetzestexte gekauft werden. Eine Lizenz kostet 6,95 Euro und berechtigt bis zum 31. Januar 2007 dazu, jederzeit die aktuelle Version herunterzuladen. Für jeden Unternehmensstandort muss allerdings eine eigene Lizenz gekauft werden. Die Texte haben den Titel "Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze 3.0" (ISBN 3-936074-60-7) und umfassen 174 Seiten. (bub, 13.02.06) http://www.gda-online.de Tel.: 0 30 / 20 33 -18 50 Fax: 0 30 / 20 33 -18 55
Aushangpflichtige Gesetze aus dem Internet herunterladen
Fahrschulunternehmer können die aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze jetzt auch aus dem Internet downloaden.