Citroen Picasso vom Typ U mit der EG-Betriebserlaubnis e2*2001/116*0345* sind in allen Varianten mit Kopfstützen in der zweiten Sitzreihe mit oder ohne Panorama-Dach prüfungstauglich. Dies gilt für alle Versionen der Typen UA (Siebensitzer) und DU (Fünfsitzer). Der Fahrlehrersitz darf bis zur 19. von insgesamt 21 Rasten zurückgeschoben werden. Das Gutachten führt fünf Typen von zu stark getönten Seiten- beziehungsweise Heckscheiben auf, die nicht verbaut sein dürfen: Scheiben mit der Kennzeichnung V E1 43 R00 1600, V E1 43 R00 1595, V E1 43R00 5013, V E20 43 R00 366, V E20 43 R00 386 und V E9 43 R00 4523. Das schreibt die TÜV Kraftfahrt GmbH, Köln, in ihrem Gutachten vom 13.02.07. (dif, 08.03.07)
Citroen: C4 Picasso besteht die Prüfung
Der schmucke fünfsitzige Minivan gefällt dem TÜV ohne Zusatzeinrichtungen, aber nicht mit allen Scheiben.