Es klingt ideal: Tochter oder Sohn übernehmen den Fahrschulbetrieb und Senior und Junior sind zufrieden. Doch was so einfach klingt, ist in der Praxis sehr komplex. Auf dem Spiel steht die Existenz der Fahrschule – und der Familienfrieden. Wie Fahrschulinhaber die Herausforderungen bewältigen, zeigt der nächste Fahrlehrerbrief, der im November 2017 erscheint.
Leibrente, Steuerfreibeträge, der Umgang mit Spätzündern, zwei Generationen am Steuer: Die Dinge, die Inhaber und Familiennachfolger beachten müssen, sind vielfältig. Deswegen sollten die Weichen so zeitig wie möglich gestellt werden: „Ab Anfang, Mitte 50 sollte ein Unternehmer anfangen, sich mit dem Thema Nachfolge zu beschäftigen“, rät Christine Deibert, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung Deibert & Partner, im Gespräch mit dem Fahrlehrerbrief. Dann kann der Junior die Ausbildung oder das Studium darauf abstimmen.
Druck auf den potenziellen Nachfolger aus dem Familienkreis ist auf jeden Fall keine gute Idee. Zum einen entscheiden sich viele Kinder erst spät für einen Einstieg in den Betrieb der Eltern. „Die meisten Menschen, die eine Fahrlehrerausbildung absolvieren sind Berufswechsler und gehören zur Altersgruppe der 30- bis 45-Jährigen“, weiß Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender des Bundesverbands der Fahrlehrerverbände. Wenn der Sohnemann partout nicht will, sei Druck kontraproduktiv. „Wer nicht mit dem Herzen dabei ist, dem fehlt oft auch der nötige Biss, um sich im hart umkämpften Fahrschulmarkt durchzusetzen“, berichtet er aus der Praxis. In einem solchen Fall rät der Bundesvorsitzende im Fahrlehrerbrief allen Fahrschulinhabern, sich lieber von der Fahrschule zu trennen, das Unternehmen also zu verkaufen oder zu schließen.
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