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1,1 Promille: Führerscheinentzug - aber keine MPU

24.09.2015 10:03 Uhr
1,1 Promille: Führerscheinentzug - aber keine MPU
Die Anordnung einer MPU unter 1,6 Promille beim Ersttäter widerspricht dem Sinn und Zweck des Paragrafen 13 S.1 Nr.2 FeV, sagt das VG Würzburg
© Foto: dpp-Autoreporter

Wird ein Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperre von acht Monaten ausgesprochen, so muss er keine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen, um seinen Führerschein zurückzubekommen.

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Wird ein Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperre von acht Monaten ausgesprochen, so muss er leine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen, um seinen Führerschein zurückzubekommen.

Hat er seinerzeit kein Bußgeld auferlegt bekommen und war er Ersttäter mit einem Wert von weniger als 1,6 Promille, so ist ihm zu gegebener Zeit der Führerschein ohne MPU zurückzugeben. Ein früherer Alkoholmissbrauch "ohne Hinzutreten" weiterer Umstände rechtfertigt nicht die Anforderung eines solchen Gutachtens.

(Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter/tc)

Verwaltungsgericht Würzburg

Aktenzeichen W 6 E 606/14

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