Wird ein Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperre von acht Monaten ausgesprochen, so muss er leine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen, um seinen Führerschein zurückzubekommen.
Hat er seinerzeit kein Bußgeld auferlegt bekommen und war er Ersttäter mit einem Wert von weniger als 1,6 Promille, so ist ihm zu gegebener Zeit der Führerschein ohne MPU zurückzugeben. Ein früherer Alkoholmissbrauch "ohne Hinzutreten" weiterer Umstände rechtfertigt nicht die Anforderung eines solchen Gutachtens.
(Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter/tc)
Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen W 6 E 606/14