-- Anzeige --

70-prozentige Haftungsquote für Raser

19.09.2014 09:22 Uhr
70-prozentige Haftungsquote für Raser
Wer auf der Autobahn so schnell fährt, dass der Tacho glüht, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maß
© Foto: psdesign1/Fotolia

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem auf der linken Spur der Autobahn fahrenden Fahrzeug und einem Fahrzeug, das auf die linke Spur wechselt, um zu überholen, haften beide aus ihrer Betriebsgefahr, wenn kein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann.

-- Anzeige --

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem auf der linken Spur der Autobahn fahrenden Fahrzeug und einem Fahrzeug, das auf die linke Spur wechselt, um zu überholen, haften beide aus ihrer Betriebsgefahr, wenn kein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann.

Ein Verkehrsverstoß liegt etwa vor, wenn der nachfolgende Fahrer mit circa 230 km/h fährt. Dann steigt aufgrund der Gefahrerhöhung durch die sehr deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit seine Haftungsquote auf 70 Prozent.

Aufgrund der ganz erheblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit hat das Fahrzeug der Klägerin nämlich ein besonders hohes zusätzliches Gefährdungspotenzial entwickelt, da eine Geschwindigkeit von etwa 230 km/h trotz fehlender Geschwindigkeitsobergrenze auf deutschen Autobahnen untypisch ist und bei langsameren Verkehrsteilnehmern zu Unsicherheiten bei der Einschätzung von Wegen und Zeiten führen kann. Aus diesem Grund erscheint die Annahme einer um 20 Prozent erhöhte Betriebsgefahr sachgerecht.

(tc)

Landgericht Bonn

Aktenzeichen 18 O 354/10

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.