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Abschleppwagen: Leerfahrt kostet nicht immer

10.04.2014 16:50 Uhr
Abschleppwagen: Leerfahrt kostet nicht immer
Wer sein Auto falsch parkt, muss damit rechnen, dass er abgeschleppt wird
© Foto: Roland Holschneider_picture alliance_dpa

Wer sein falsch geparktes Auto vor Eintreffen des Abschleppfahrzeugs weg fährt, muss die Leerfahrt nicht bezahlen, wenn unmittelbar danach ein anderes Fahrzeug hätte abgeschleppt werden können.

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Das Ordnungsamt darf falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen und dem Falschparker hierfür die Kosten in Rechnung stellen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verkehrssünder sein Auto vor dem Eintreffen des Abschleppwagens selbst entfernt. Die Kosten für eine solche Leerfahrt dürfen jedoch nicht erhoben werden, wenn das Abschleppfahrzeug unmittelbar im Anschluss anderweitig eingesetzt werden könnte.

Im vorliegenden Fall rechnete das Ordnungsamt aufgrund eines bevorstehenden Autokorsos mit zahlreichen Parkverstößen. Daher ließ es im gesamten Umfeld 30 Abschleppfahrzeuge bereit stellen. Eines davon sollte das falsch geparkte Auto des Betroffenen abschleppen. Dieser hatte seinen Pkw jedoch noch vor dem Eintreffen des Abschleppwagens selbst weggefahren. Wenige Meter weiter stand ein anderes widerrechtlich geparktes Auto. Obwohl das Schleppfahrzeug diesen Pkw ohne Weiteres hätte abschleppen können, wurde ein anderer Transporter angefordert.

Die Kosten für die Leerfahrt des ersten Abschleppwagens sollte der Betroffene zahlen. Dagegen klagte er und bekam recht. Das Gericht stellte klar, dass Aufwendungen, die durch die „unrichtige Behandlung einer Sache entstanden sind, nicht erhoben werden“ – auch wenn sie bereits angefallen sind. Dies ergibt sich aus der behördlichen Kostenminderungspflicht. So dürfe etwa für ein abzuschleppendes Auto kein Schleppwagen beauftragt werden, wenn an Ort und Stelle bereits ein anderes Abschleppfahrzeug vorhanden ist, das zwar für einen anderen Pkw bestellt worden war, hierfür aber nicht mehr benötigt wurde.

(tf)

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 5 A 1687/12

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KOMMENTARE


Yüksel Serit

31.01.2023 - 13:21 Uhr

Guten Tag, Mein Unfallfahrzeug sollte von folgender Firma abgeschleppt werden, ich habe aber die Rücknahme des Fahrzeugs vom Parkplatz storniert.Das Abschleppunternehmen ging zu der Adresse, um das Fahrzeug abschleppen zu lassen, und schickte mir daher die folgende Rechnung, um es zu bezahlen.Kann ich wissen, ob ich diese Rechnung bezahlen muss, obwohl ich den kein Abschleppdienst erhalten habe? Vielen Dank für ihre Unterschutzung. Mit freundlichen Grüßen


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