-- Anzeige --

Absehen von Fahrverbot nur bei Existenzgefährdung

13.02.2017 10:29 Uhr
Absehen von Fahrverbot nur bei Existenzgefährdung
Im Fall des Amtsgerichts Lüdinghausen fuhr die Klägern auf einer Autobahn zu dicht auf und erhielt ein Fahrverbot. Gegen dieses stemmte sie sich erfolglos
© Foto: picture alliance/dpa

Soll in einem Bußgeldverfahren von einem Fahrverbot abgesehen werden, erfordert dies eine Existenzgefährdung oder einen konkret drohenden Arbeitsplatzverlust.

-- Anzeige --

Das war passiert: Die Betroffene erhielt wegen eines Abstandsverstoßes eine Geldbuße von 185 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot, da sie auf der Autobahn nur noch einen Abstand von 14 Meter zum Vorausfahrenden gehalten hatte. Sie wendete sich erfolglos gegen das einmonatige Fahrverbot.

Das Gericht stimmte ihr zwar zu, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als angestellte und auch selbständige Familienhelferin mobil sein müsse. Da sie aber gemeinsam mit ihrem Ehemann über ein Nettoeinkommen von rund 5.000 Euro verfüge, sei es ihr zumutbar, für einen Monat auf einen Fahrer oder Taxifahrten zurückzugreifen oder auch einen Kredit aufzunehmen. Zudem könne sie auch 24 Tage Urlaub bei ihrem Arbeitgeber nehmen.

Eine Kündigung ihres Arbeitsplatzes oder auch der selbständigen Tätigkeit durch den Auftraggeber stand nicht zur Debatte, sodass es zwar zu finanziellen Einbußen kommen würde, aber nicht zu einer existenzbedrohenden Lage. Deshalb blieb es beim Fahrverbot.

Amtsgericht Lüdinghausen

Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15

(tra)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.