Einen Kraftfahrer, der trotz der für ihn grünen Ampel plötzlich und ohne zwingenden Grund anhält oder wieder abrupt abbremst, trifft an einem dadurch verursachten Auffahrunfall eine Mithaftung. Im Einzelfall kann diese bis zu 100 Prozent betragen. Allerdings muss der Auffahrende solche unfallursächlichen Behauptungen voll beweisen. (jlp, 09.03.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen: 12 U 165/02
Auffahrender muss Beweis führen
Wer auf einen Vordermann auffährt, weil der plötzlich und unmotiviert gebremst hat, muss dieses Fehlverhalten beweisen können.