-- Anzeige --

Aufsichtspflichtverletzung: Unfall mit Fünfjährigem

19.01.2022 13:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Aufsichtspflichtverletzung: Unfall mit Fünfjährigem
Weil die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzte, kam es zum Unfall auf dem Gehweg (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

Auch auf geübte fünfjährige Radler müssen Eltern im Straßenverkehr stets Acht geben. Denn kommt es zum Unfall, droht die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz, wie ein Urteil des Hamburger Landgerichts zeigt.

-- Anzeige --

In dem Fall, über den die Website anwaltsregister.de berichtet, war ein fünf Jahre alter Junge mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs. Seine Mutter folgte ihm. An einer Engstelle überholte der Junge einen Fußgänger, ohne vorher durch Klingeln oder Rufen auf sich aufmerksam zu machen. Es kam zur Berührung und der Fußgänger stürzte. Dabei erlitt der Mann erhebliche Verletzungen sowie eine posttraumatische Belastungsstörung, außerdem wurde seine Brille beschädigt. Er forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Mutter, die sich aber keiner Schuld bewusst war.

Das Gericht wertete das Verhalten der Frau jedoch als Aufsichtspflichtverletzung. Ihr Sohn sei zwar schon ein recht geübter Radfahrer, aber aufgrund der Enge des Gehwegs hätte sie eine erhöhte Kollisionsgefahr erkennen müssen. Weil der Junge vor dem Überholen nicht klingelte oder anders auf sich aufmerksam machte, hätte seine Mutter eingreifen und den Fußgänger warnen oder ihren Sohn zum Anhalten auffordern müssen.

Landgericht Hamburg

Aktenzeichen 302 O 147/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.