In konkreten Fall, der vom Landgericht Magdeburg verhandelt wurde, stürzte ein Radfahrer auf einem Radweg. Auslöser war dessen mangelhafte Beschaffenheit: Der Radweg war uneben, rissig und löchrig.
Vor Gericht zog das nicht als Begründung, um von der zuständigen Gemeinde Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen zu können. Diese müsse nur zahlen, wenn sie vergessen hätte, vor Radweg-Schäden zu warnen, die schwierig oder gar nicht zu erkennen gewesen wären. Im Fall aber war das anders: Der miserable Zustand des Radwegs habe jeder schon von weitem sehen können, ergab die Beweisaufnahme. Wenn das so ist, folgerte das Gericht, dann müsse ein Radfahrer seine Fahrweise anpassen.
Landgericht Magdeburg
Aktenzeichen 10 O 984/17
(tc)