Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war im Fall eine Autofahrerin innerorts und mit korrektem Tempo unterwegs. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs entschied sich vor einer roten Ampel für ein gewagtes Überholmanöver und scherte nur knapp vor der Fahrerin des ersten Wagens wieder rechts ein. Diese verdeutlichte ihre Empörung mit Handzeichen, woraufhin der Überholende ausstieg und die Frau zur Rede stellen wollte. Sie ließ sich jedoch nicht auf die Diskussion ein. Als die Ampel auf Grün wechselte, fuhr der Mann kurz an und kam dann ohne ersichtlichen Grund abrupt zum Stehen. Dadurch verursachte er eine Kollision.
Das Amtsgericht Solingen sprach dem provokativen Fahrer alleinige Schuld am Unfall zu. Die Sorgfaltspflicht der Autofahrerin beim Anfahren sei hier außer Acht zu lassen, da Selbstjustiz im Straßenverkehr grundsätzlich zu verurteilen sei. Es sollte immer der Polizei überlassen werden, andere Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren, betonte das Gericht. Wer absichtlich eine Vollbremsung hinlege, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, hafte daher zu 100 Prozent.
Amtsgericht Solingen
Aktenzeichen 13 C 427/15
(tc)