-- Anzeige --

Auto-Stellplatz nur für angemeldete und verkehrstüchtige Pkw

16.09.2009 14:14 Uhr

Ein dauerhaft abgemeldeter Pkw darf nicht auf dem ausgewiesenen Auto-Stellplatz einer Wohnanlage stehen.

-- Anzeige --

Wer seinen dauerhaft abgemeldeten Pkw nicht abwracken will, darf ihn deshalb nicht einfach auf dem ausgewiesenen Auto-Stellplatz seiner Wohnanlage "einlagern". Die Eigentümergemeinschaft kann die umgehende Entfernung des nicht mehr verkehrstüchtigen Gefährts verlangen - vor allem dann, wenn es, wie im verhandelten Fall, auch noch zum privaten Müllcontainer umfunktioniert wurde. "Ein Kfz-Stellplatz dient zum vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Gefährts, nicht aber zur dauerhaften Lagerung eines abgemeldeten und nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugs", sagt Rechtsanwalt Gottfried Putz von der Deutschen Anwaltshotline. Eine Ausnahme sei nur bei Motorrädern sowie Oldtimern oder Cabriolets rechtlich zu akzeptieren, die häufig nicht ganzjährig, sondern nur zeitweise angemeldet sind. (bub, 16.09.09) Landgericht Hamburg Aktenzeichen 318 S 9308

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.