Wer den Kauf eines Pkw vermittelt und dafür vom Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis erhält, muss den Betrag zurückzahlen, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt und den potentiellen Käufer daran kein Verschulden trifft. Der gezahlte Betrag wird nicht als Maklerprovision gewertet. Erst recht dann nicht, wenn in dem Vermittlungsvertrag ausdrücklich der gezahlte Betrag als Anzahlung auf den Kaufpreis bezeichnet wird. (tra, 14.9.10) Oberlandesgericht München Aktenzeichen 20 U 2749/09
Autokauf: Vermittler muss Anzahlung zurückgeben
Kommt ein Pkw-Kauf ohne Verschulden des Käufers nicht zustande, muss der Vermittler die Anzahlung zurückgeben.