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Bedeutenden Mist gebaut

16.08.2016 13:10 Uhr
Bedeutenden Mist gebaut
1.500 Euro statt 1.300: Das LG Braunschweig hat neue Grenzen festgelegt, wenn es um einen bedeutenden Sachschaden geht
© Foto: Erwin W./panthermedia.net

Das Landgericht Braunschweig hat sich dazu geäußert, wann jemand einen „bedeutenden“ Sachschaden angerichtet hat. Relevant wird dies bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Wer einen bedeutenden Sachschaden durch einen Unfall verursacht hat und danach einfach wegfährt, dem ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. So steht es in Paragraf 69 Strafgesetzbuch. Das ist allgemeingültige Rechtsprechung, der grundsätzlich auch das LG Braunschweig in einer neuen Entscheidung folgt.

Wann allerdings ein Sachschaden „bedeutend“  ist, wurde neu festgelegt. Bisher war es die einhellige Auffassung, dass dies ab 1.300 Euro der Fall ist. Diese Summe stammt allerdings aus dem Jahr 2002. Im Jahr 2016 sei diese auf 1.500 Euro anzuheben, um der Preisentwicklung in Deutschland gerecht zu werden. Dazu zogen die Braunschweiger Richter den Verbraucherpreisindex heran.

Im Fall betrug der Schaden „nur“ rund 1.360 Euro. Dem Fahrer wurde deswegen die Fahrerlaubnis nicht entzogen.

Landgericht Braunschweig

Aktenzeichen 8 Qs 113/16

(tra)

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