Muss ein Kraftfahrzeugführer auf der Bundesautobahn sein Fahrzeug wegen eines Motorschadens auf dem Seitenstreifen abstellen, dann muss er auch sicherstellen, dass alle Fahrzeugtüren auf der linken Fahrzeugseite fest verschlossen sind. Nur so lässt sich verhindern, dass die Türen durch die Sogwirkung des Fahrtwindes anderer vorbeifahrender Kraftfahrzeuge geöffnet und beschädigt werden. Unterlässt der Kfz-Fahrer das ordnungsgemäße Verschließen der Türen, hat er gegen vorbeifahrende Fahrzeuge keinen Schadenersatzanspruch für eine durch die Sogwirkung aufgerissene und beschädigte Fahrzeugtür. Dies auch dann nicht, wenn ein Lkw ohne Einhalten des erforderlichen Seitenabstandes an dem Pkw vorbeigefahren ist. (jlp, 04.11.04) Landgericht Neuruppin Aktenzeichen 4 S 291/03
Bei Fahrtwind mit Sogwirkung rechnen
Wer aufgrund einer Panne auf dem Seitenstreifen der Autobahn anhält, muss dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeugtüren auf der linken Seite fest verschlossen sind.