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Beleidigung: 750 Euro für einen „Vogel“

04.11.2013 12:38 Uhr
Auch eine beleidigende Geste ist eine Straftat

Beleidigungen hinterm Steuer können richtig teuer werden.

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Viele Verkehrsteilnehmer reagieren auf – vermeintliches – Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mit Wut und Aggressionen. Oft ist ihnen jedoch nicht bewusst oder sie nehmen es in Kauf, dass Beleidigungen im Straßenverkehr unter Umständen richtig teuer werden können. Hierauf verweist die Rechtsschutzversicherung D.A.S.

Denn eine Beleidigung – ob im Straßenverkehr oder anderswo – ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe als auch für Gesten. In der Regel verhängen die Gerichte Geldstrafen. Deren Höhe hängt von den Tatumständen und dem Verdienst des Beschuldigten ab.

Im Durchschnitt  beträgt die Geldstrafe für den gestreckten Mittelfinger zwischen 600 bis 4.000 Euro, den „Vogel“ zeigen kostet durchschnittlich 750 Euro und für verbale Beleidigungen können zwischen 250 („Bekloppter“) und 2.500 („Alte Sau“) Euro fällig werden.

Insbesondere im Ausland sollten Autofahrer mit Gesten vorsichtig sein. Denn was in Deutschland nett gemeint ist, wie etwa der erhobene Daumen, kann im Ausland als Beleidigung oder Obszönität aufgefasst werden.

(tf)

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