Hinter dem Steuer wird manch ansonsten verträglicher Zeitgenosse buchstäblich zum Tier. Wer sich so gar nicht beherrschen kann und anderen Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger zeigt, muss allerdings mit empfindlichen Strafen rechnen.
„Eine Beleidigung ist nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann“, warnt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Üblich sei eine Geldstrafe, die hoch ausfallen kann. Ein „Stinkefinger" gilt als Beleidigung, so die Juristin. „Gerichte haben dafür Strafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Die Strafen sind deshalb unterschiedlich hoch, weil sie sich nach dem Einkommen des Täters richten.“
Die Gerichte berechnen die Geldstrafen in Tagessätzen. Ein Netto-Monatsgehalt liegt bei dreißig Tagessätzen. „Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden meist Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze ist auch von den Umständen der Tat abhängig und davon, ob der Betreffende Erst- oder Wiederholungstäter ist“, erklärt Zientek. Seit der Punktereform von 2014 werden für Beleidigungen allerdings keine Punkte in Flensburg mehr fällig, weil es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Verkehrsverstoß handelt.
(ts)